Traumöfen

Traumöfen - Antike Herde und Öfen

Inh. Dieter Klaucke - Wilhelmstraße 114 - D-46569 Hünxe
Tel.: 028 58 - 61 62 - Info@traumofen.de


Alle amerikanischen Leuchtöfen von Traumöfen und viele andere antike Öfen erfüllen die 1. und 2. Stufe der BImSchV. und die Festbrennstoffverordnung der Stadt Aachen und die Schweizer Luftreinhalteverordnung. Sie erhalten zu diesen Öfen ein Prüfgutachten.

Vorsicht!!! Neue Öfen und Küchenherde ohne Zulassung für Deutschland. HINWEIS: Diese Angaben gelten nur für Deutschland. 

Der Ofenmarkt boomt, das nutzen unseriöse und betrügerische Anbieter aus. In Deutschland muss jeder neue Ofen und Küchenherd für Festbrennstoffe ein Ü-Zeichen haben und nach DIN gefertigt sein. Das Ü-Zeichen wird durch die EU – Gesetze ersetzt, durch ein CE- Zeichen. Ü-Zeichen heißt Übereinstimmungszeichen. Beim Kauf eines Ofens oder Küchenherd müssen aber einige Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Der Kauf eines Ofens ist etwas anderes als der Kauf einer Waschmaschine oder Staubsauger oder ähnliche Geräte. 

Nun beobachten wir schon seit Jahren das immer mehr Anbieter, z.B. bei ebay oder allgemein im Internet neue Öfen und Küchenherde anbieten, die kein Ü-Zeichen haben und auch nicht für Deutschland zugelassen sind. Das Internet macht es leicht, diese Öfen zu verkaufen, denn welcher Verbraucher der beabsichtigt sich einen neuen Ofen zu kaufen, weiß schon, das neue Öfen ohne Ü-Zeichen in Deutschland nicht zugelassen sind und auch vom Schornsteinfeger/ Kaminkehrer nicht abgenommen werden dürfen.

Für den Verbraucher gilt.

Wo auch immer Ihnen ein neuer Ofen oder Küchenherd für Festbrennstoffe angeboten wird, achten Sie auf folgende Informationen:

  • Wer ist der Hersteller oder Importeur?
  • Hat der Ofen oder Herd ein Ü-Zeichen oder noch besser ein CE- Zeichen
    ( wird ab Sommer 2006 eingeführt, es kann jedoch noch Jahre dauern, bis alle Hersteller ein CE-Zeichen haben) oder ein TÜV Prüfzeichen, z.B. DIN plus. Ist er nach DIN gefertigt?
  • Welche KW- Leistung? Welche Bauart 1 oder 2?
  • Für welche Brennstoffe ist der Ofen oder Herd zugelassen, z. B. Holz, Holzpellets, Kohle, Braunkohle.

Bei Anbietern im Internet müssen folgende Angaben gesetzlich vorhanden sein: Im Impressum auf der Internetseite des Anbieters müssen folgende Angaben stehen:

  • Name der Firma, Rechtsform der Firma, z.B. GmbH oder KG oder OHG.
  • Name des Geschäftsführers.  Postanschrift, mit Strasse und Stadt und Land. Postfach ist nicht zulässig. Telefonnummer, Email Adresse
  • Deutsche Steuernummer, evtl. EU- Umsatz Ind.- Nr.
  • Das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz ( FAG)

Wenn der Anbieter einen Online-Shop hat, wo man direkt über die Internetseite Öfen und Herde oder Zubehör bestellen kann.

  • Preis in Euro mit Mehrwertsteuer und Versandkosten.
  • Datenschutzklausel ( Was macht der Anbieter mit Ihren Daten)

Sollten Sie diese Informationen auf der Internetseite des Anbieters oder bei der Angebotsseite bei ebay oder der michseite bei ebay nicht finden, dann raten wir zur Vorsicht.

Bei ebay werden ganz dreist Öfen angeboten, die kein Ü-Zeichen haben, der Anbieter weiß das sogar und tut so, als ob das alles kein Problem in Deutschland wäre.

Keine Abnahme von neuen Öfen und Herden ohne Ü-Zeichen  durch Schornsteinfeger / Kaminkehrer !!!

Welche Folgen hat der Kauf von neuen Öfen und Küchenherden ohne Ü-Zeichen ? 

Wenn der Anbieter dies ohne Wissen des Herstellers tut, ist der Anbieter juristisch der Hersteller, er hat die Produkthaftung. Nur keine Versicherung der Welt würde ihm eine Produkthaftungsversicherung für diese Öfen geben, da er ein Produkt auf dem Deutschen Markt anbietet, was er nicht anbieten darf. Auch lehnt die Haftpflichtversicherung des Anbieters ( falls er überhaupt eine hat ) jegliche Schadensregulierung ab, die durch den Ofen oder Herd entstehen.

Sie als Verbraucher / Benutzer solcher Öfen und Herde haben keinen Versicherungsschutz durch Ihre Gebäudeversicherung ( Brandschäden) wenn Sie einen neuen Ofen oder Küchenherd betreiben, der keine Zulassung für Deutschland hat. Wenn Sie ohne Abnahme des Schornsteinfegers / Kaminkehrer solche Öfen doch betreiben, verlieren Sie jeglichen Versicherungsschutz und Sie verstoßen gegen das Bundesimmissionschutzgesetz, und gegen die Feuerungsverordnung Ihres Bundeslandes.

Was ist mit der gesetzlichen Gewährleistung?

Gibt es Garantien oder Ersatzteile?

Bietet der Anbieter die Öfen mit Wissen des Herstellers an, machen sich beide strafbar.

Woher kommen diese Öfen?

Mittlerweile werden Öfen in Deutschland angeboten, die aus Osteuropa, Russland und China kommen. Diese Öfen sind für den Deutschen Markt nicht zugelassen.  Es gibt aber auch Hersteller die Öfen  für verschiedene Länder bauen. Erst das CE- Zeichen wird dafür sorgen, das alle Öfen und Herde mit CE- Zeichen in allen 25 EU- Ländern zugelassen sind.

Bei Öfen gibt es auch schon Fälschungen/ Produktpiraterie 

Oft haben die Öfen die gleichen Namen und sehen auch gleich aus, wie ein Ofen für Deutschland mit Ü- Zeichen. Sie unterscheiden sich aber in der Technik. Es werden aber auch Öfen nachgebaut, hier liegt auch oft ein Patentrechtsverstoß vor. Diese Öfen werden dann mit der gleichen Bezeichnung verkauft wie das „Original“

 

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